Förderrichtlinie und Anträge
Projekte und Maßnahmen, die im ersten Halbjahr 2025 ab dem 1. Januar beginnen, können bis 30.10.2024 beantragt werden (Siehe Richtlinie Punkt 7.2). Bis zum 30. April 2025 können Anträge für Projekte und Maßnahmen, die zum 1. Juli 2025 starten sollen, gestellt werden (Siehe Richtlinie Punkt 7.2).
Richtlinie sowie Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Fahrtkostenabrechnung, Mittelabforderung und Zeichnungsbefugnis können Sie hier abrufen:
Richtlinie... (nicht barrierefrei)
Änderung der Richtlinie... (nicht barrierefrei)
Ausgaben- und Finanzierungsplan ...
Mittelanforderung Partnerschaften für Demokratie...
Formblätter zum Verwendungsnachweis:
Anträge richten Sie bitte an:
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt,
Ref. 501
Ernst-Kamieth-Str. 2
06112 Halle (Saale)
Ansprechpartnerin: Frau Steffi Zeugner,
Tel.: 0345 514-1620
E-Mail: Steffi.Zeugner(at)lvwa.sachsen-anhalt.de